LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und rechtsverbindlich. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung seiner anders lautenden Bedingungen.

Allgemein

Unsere Webseite dient in erster Linie zur Orientierung für unsere Fachhandelskunden. Empfohlene Verkaufspreise beinhalten die MWSt jedoch nicht zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, wie zum Beispiel: ARA, ERA, URA und KSV.

Wir möchten weiters darauf hinweisen, dass die ORF-Karten aus Vertragsgründen nur in Verbindung mit lizenzierten Modulen oder mit lizenzierten Geräten abgegeben werden können.



1. Geltung
Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte, soweit nicht die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben
 
2. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen. Die Rabatthöhe richtet sich nach dem Umfang des Jahresbezuges.
Für die Künstlersozialversicherung ist eine Abgabe (KSV) in Höhe von Euro 8.72 netto von uns einzuheben und wird beim Verkauf eines Receivers von uns in Rechnung gestellt. Bei skontierfähigen Rechnungsbeträgen wird die KSV um 3 % erhöht (Euro 8,99), da wir den Nettobetrag von Euro 8.72 abzuführen haben.
 
3. Bonifizierung
Von einer Bonusabrechnung ausgeschlossen sind:
Reparaturen, Dienstleistungen, Ersatzteile, ORF Karten, ARA, ERA, EAGV, Batterienverordnung sowie alle Gebühren (Austro Mechana, GEMA) die wir Netto abzuführen haben.
 
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Unsere derzeitige Zahlungskondition lautet: innerhalb 8 Tagen mit 3 % Skonto oder 14 Tage netto.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden treten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
 
5. Lieferung
Lieferungen erfolgen umgehend, frei Empfangsstation in Österreich. Im Export gelten die Preise ausschließlich ab Lager Salzburg, netto ohne Abzug.
Ist eine Lieferung nicht innerhalb 5 Tagen möglich, werden Verzögerungen schriftlich oder telefonisch bekanntgegeben.
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe, Energiemangel oder Arbeitskonflikte. Die vorgenannten Umstände berechtigen uns auch dann zu einer Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
Schadenersatzansprüche, wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden. Gelieferte Ware kann nur in Ausnahmefällen, wenn dies von uns vor Rücksendung bestätigt und genehmigt wurde und nur original verpackt zurückgenommen werden.
Weiters sind wir dazu berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferungen vereinbart sind.
Wir entsorgen, die von uns verwendeten Verpackungsmaterialien über unsere ARA-Lizenz Nummer: 2487. Für diesen Aufwand wird von uns ein Betrag von 0,3 % vom Warenwert in Rechnung gestellt.
Am 13.08.2005 ist die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) in Kraft getreten, wir kommen dieser Verpflichtung nach unter der ERA NR 50180. Für diesen Aufwand wird von uns ein Betrag von Euro 0,23/kg in Rechnung gestellt.
 
5.1 Kleinlieferungen, Reparaturen
Bei Bestellungen im Wert von unter Euro 150,- (netto) wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 14,90 (netto) eingehoben. Reparaturen werden von uns nur angenommen, wenn die Lieferung frei an uns erfolgt.
 
5.2 Nachnahme, Transportkosten Übergrösse
Nachnahmesendungen müssen wir mit einer Gebühr in Höhe von € 39,90 für die Abwicklung ausliefern. Hierbei bieten wir die Möglichkeit die Ware per Vorauskasse zu bezahlen um die Lieferung ohne Nachnahmegebühr durchzuführen.
Bei Paket-Sendung (z.B. OP 85 SE, OP100SE, OP 100X, Wavefrontier) werden für die Übergrösse Transportkosten in Höhe von € 19,90 eingehoben.
Bei Paletten-Sendungen müssen wir einen Betrag von € 30,- verrechnen, ab € 800,- ist die Paletten-Sendung frei.
 
5.3 Retoursendungen
Waren, die von uns geliefert worden sind, können ausnahmslos nur gegen vorheriger Absprache mit uns retour gesandt werden. Der Kunde erhält von uns eine RMA Bestätigung worauf der Grund der Retournierung anzuführen ist. Bei Retouren, die nicht von uns zu verantworten sind, wird von der Gutschrift ein Verwaltungsaufwand von mindestens € 15.- bei Kleinteilen oder 15% des Warenwertes vom Rechnungswert in Abzug gebracht.Retouren von nicht Originalverpackter oder gebrauchter Ware sowie Bauteile mit Gebrauchsspuren werden ausnahmslos an den Kunden retourniert.Garantiereparaturen sind von dieser Regelung ausgenommen.Hier gilt Punkt 10. Garantie- & Gewährleistungspflicht der AGB.
 
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
 
7. Beschädigte oder unvollständige Sendungen
Sind ausnahmslos innerhalb von 48 Stunden beim Absender schriftlich zu melden. Einen Ersatzanspruch für diese beschädigten Sendungen können wir nur dann gewähren, wenn beim Spediteur oder Paketdienst, die Übernahme der beschädigten oder unvollständigen Sendung bekannt gegeben wurde.
 
8. Ersatzleistung
Kann nur bei nachweislich fehlerhafter Lieferung und nur nach Einsendung der schadhaften Teile erfolgen.
Andere Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Witterungseinflüsse können wir nicht aufkommen. Reklamationen werden nur innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt berücksichtigt.
 
9. Gerichtsort
Die Parteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus ihrer Geschäftsbeziehung die ausschließliche, örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Salzburg-Stadt.
 
10. Garantie- & Gewährleistungspflicht
 
10.1 Allgemeine Garantie- & Gewährleistungspflicht
Auf all unsere Produkte gewähren wir 12 Monate Garantie. Der Fristenlauf der Garantie beginnt mit der Übergabe des Gerätes an den Endverbraucher. Als Nachweis für den Anspruch gilt die Rechnung an den Endverbraucher. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden können, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und der Übergabezeitpunkt bestimmt sich nach dem Rechnungsdatum der Firma Pötzelsberger Electronic.
Die Art der Behebung gewährleistungspflichtiger Mängel bestimmt die Firma Pötzelsberger Electronic. Solange die Wirtschaftlichkeit bei Reparaturen gegeben ist, gilt grundsätzlich Reparatur vor Austausch. Bevor dem Endverbraucher ein Tauschgerät angeboten wird, muss diese Vorgangsweise (sowohl im Garantie- als auch im Gewährleistungsfall) mit der Firma Pötzelsberger Electronic abgeklärt werden. Ein Softwareupdate ist keine Mängelbehebung im Sinne der Garantie.
 
10.2 Garantieverlust bei Fremdsoftware
Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, daß bei Digitalreceivern und Modulen nur dann Anspruch auf Garantie besteht, wenn die originale Herstellersoftware nicht verändert wurde.
 
Beim Gebrauch nicht autorisierter Software erlischt grundsätzlich die Herstellergarantie !!!
 
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass Receiver bzw. CI-Module mit nichtautorisierter Software verändert (gepatcht) wurden, hat unser Servicepersonal die Anweisung die Geräte wieder in Originalzustand zu versetzen und den dabei anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Die Pauschale beinhaltet das Aufspielen der originalen Herstellersoftware, gegebenenfalls Neuprogrammierung, Funktionsprüfung und Testlauf. Eventueller Reparaturaufwand wird gesondert berechnet.

Unsere Techniker leisten keinerlei Beratung zu Problemen, die in Zusammenhang bzw.
Gebrauch von gepatchten Receivern, Modulen oder Karten entstanden sind.

11. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Im Übrigen verweisen wir auf die Zahlungs- und Lieferbedingungen der Elektroindustrie, die auch für unsere Lieferungen Geltung haben. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen Lieferbedingungen nicht zur Anwendung kommen, gilt das nicht für die gesamten Lieferbedingungen.